Schul-ABC der Grundschule Uffeln

A

Adressen: Sollten sich Änderungen bzgl. der Anschrift, Name oder Telefonnummer ergeben, so teilen Sie dieses bitte schriftlich der Klassenlehrerin mit. Diese wird die Änderungen an das Sekretariat weiterleiten.

Abholberechtigte Personen: Sollten wir Sie bei einem Notfall (Erkrankung des Kindes, Unfall) nicht persönlich erreichen können, wenden wir uns an die Personen, die Sie uns als Ansprechpartner und abholberechtigte Personen mitteilen. Ergeben sich auch hier Änderungen, so teilen Sie dieses bitte auch schriftlich der Klassenlehrerin mit.

Ansprechpartner für Eltern: Der erste Ansprechpartner für Eltern ist die jeweilige Klassenlehrerin. Bitte achten Sie darauf, dass „Tür-und-Angel-Gespräche“ vermieden werden und vereinbaren Sie einen Gesprächstermin.

Aufsicht: Die Frühaufsicht beginnt 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn, d.h. um 7.55 Uhr. Jeweils nach der Frühstückspause sowie nach der 4. Stunde findet eine Hofpause statt. In jeder Hofpause ist eine aufsichtsführende Lehrkraft auf dem Schulhof. Für alle Pausen gilt: Die Aufsichtsperson kann nicht überall zugleich sein, die Kinder sollen sich beaufsichtigt fühlen.

 

B

Beurlaubung: Bei Beurlaubungen bis zu zwei Tagen innerhalb eines Vierteljahres genügt ein schriftlicher Antrag bei der Klassenleitung. Eine Beurlaubung von mehr als zwei Tagen muss bei der Schulleitung beantragt werden. Unmittelbar vor oder im Anschluss an Ferien sowie bei bestimmten Feiertagskonstellationen („Brückentagen“) darf eine Schülerin / ein Schüler nicht beurlaubt werden. „Über Ausnahmen in nachweislich dringenden Fällen entscheidet der Schulleiter.“ (§43 Abs. 3 Schulgesetz NRW)

Bücherei: Donnerstags können sich die Schülerinnen und Schüler während der Unterrichtszeit in der Schulbücherei im langen Flur Bücher ausleihen. Dazu benötigen alle Kinder einen Ausweis, den sie mit dem Einverständnis der Eltern erhalten.

Die Schulbücherei wird von Eltern durchgeführt.

 

D

Dienste: Die Kinder übernehmen kleine Dienste für die Klassengemeinschaft. So sollen sie Verlässlichkeit und Verantwortungsbewusstsein erlernen.

 

E

Einschulung: Die Einschulung ist ein besonderes Ereignis für alle Beteiligten. Zunächst wird mit einem Gottesdienst im Gemeindezentrum Zachäus begonnen. Anschließend gibt es eine Einschulungsfeier in der Turnhalle der Grundschule Uffeln, die von anderen Klassen mitgestaltet wird.

Elternmitwirkung: Offizielle Gremien der Elternmitwirkung sind Klassenpflegschaft, Schulpflegschaft und Schulkonferenz. Aber immer wieder brauchen wir Elternhilfe, um Schulveranstaltungen oder Aktionen durchführen zu können, z.B. beim Einschulungscafe, Bundesjugendspiele und vieles mehr.

Elternsprechtage: Diese finden zweimal im Schuljahr statt. In der 4. Klasse gibt es im 1. Halbjahr Beratungsgespräche für den Wechsel auf die weiterführende Schule.

 

F

Förderverein: Ohne den Förderverein der Grundschule Uffeln wären viele Veranstaltungen und Anschaffungen nicht möglich. Beitrittserklärungen gibt es im Sekretariat oder als Formular unter der Rubrik „Förderverein“ auf dieser Homepage.

Fundsachen: Fundsachen liegen in grauen Kisten vor der Betreuung bzw. im Turnhallenvorraum.

Frühstück: Bitte achten Sie auf ein gesundes Frühstück. Die Kinder frühstücken ausschließlich in den Klassenräumen.

 

G

Geld: Im Laufe des Schuljahres muss öfter Geld eingesammelt werden für schulische Veranstaltungen. Bitte geben Sie Ihrem Kind das Geld passend mit zur Schule.

 

H

Hausaufgaben: Hausaufgaben dienen der Übung und Festigung von Lerninhalten, können aber auch eine Vorbereitung auf neue Inhalte sein. Hausaufgaben sollen selbstständig von den Schülerinnen und Schülern bearbeitet werden. In den Klassen 1 und 2 gilt eine Zeit von 30 Minuten, in den Klassen 3 und 4 sollen 45 Minuten nicht überschritten werden. In den Jahrgängen 1 und 2 werden freitags keine Hausaufgaben aufgegeben. Alle Kinder haben vor Feiertagen hausaufgabenfrei.

 

 

I

Informationen: Bitte überprüfen Sie täglich die Postmappe Ihres Kindes.

Informationsabend weiterführende Schulen: In der 4. Klasse findet immer im November ein Informationsabend für Eltern statt, bei dem über die weiterführenden Schulen allgemein und speziell in Vlotho informiert wird.

 

K

Krankheit: Bitte melden Sie Ihr krankes Kind bis 7.45 Uhr in der Grundschule Uffeln telefonisch ab. Wenn Ihr Kind eine ansteckende Krankheit haben sollte, so geben Sie dies bitte bei der Krankmeldung an.

Wenn Ihr Kind wieder gesund zur Schule kommt, geben Sie ihm bitte eine schriftliche Entschuldigung mit.

Krankenmappe: Bei telefonischer Krankmeldung Ihres Kindes können Sie mitteilen, wer die Krankenmappe mitnehmen darf. Wir setzen voraus, dass Sie mit dieser Familie Rücksprache gehalten haben und die Krankenmappe dort abholen. Es besteht weiterhin die Möglichkeit, nach Rücksprache die Krankenmappe möglichst nach Unterrichtsschluss in der Schule abzuholen.

 

L

Läuse: Kopfläuse treten immer wieder auf und jeder kann davon betroffen sein. Sie sind kein Anzeichen mangelnder Hygiene oder Sauberkeit. Bitte teilen Sie uns unbedingt mit, dass Ihr Kind von Läusen befallen ist, damit wir in der betroffenen Klasse anonym eine Elterninformation herausgeben können. Im Normalfall darf Ihr Kind nach Anwendung eines wirksamen Mittels am nächsten Tag wieder zur Schule.

 

M

Material: Zum Ende des Schuljahres bekommt Ihr Kind eine Liste mit den notwendigen Materialien für das nächste Schuljahr. Bitte beschriften Sie alle Materialien mit dem Namen Ihres Kindes. Im Laufe des Schuljahres müssen ggf. Materialien ergänzt bzw. neu angeschafft werden.

 

N

Noten: Ab Klasse 3 gibt es in den schriftlichen Arbeiten in Deutsch und Mathematik sowie auf dem Zeugnis für alle Fächer Noten. Diese werden wie folgt gestuft:

  • sehr gut = entspricht den Anforderungen im besonderen Maße
  • gut = entspricht den Anforderungen voll
  • befriedigend = entspricht den Anforderungen im Allgemeinen
  • ausreichend = die Leistung weist zwar Mängel auf, entspricht aber im Ganzen noch den Anforderungen
  • mangelhaft = die Leistung entspricht den Anforderungen nicht, lässt jedoch erkennen, dass die nötigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können.
  • ungenügend = die Leistung entspricht den Anforderungen nicht und selbst die Grundkenntnisse sind so lückenhaft, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können.

O

Offener Ganztag: Die Betreuungszeiten des Offenen Ganztags sind von 7.00 Uhr bis 16.30 Uhr. Genauere Informationen erhalten Sie unter der Rubrik „OGS“ auf dieser Homepage.

 

P

Pädagogische Tage: Schulen können mit Zustimmung der Schulkonferenz zwei Unterrichtstage pro Schuljahr zur schulinternen Fortbildung für das gesamte Kollegium (pädagogische Tage) verwenden. An diesen Tagen findet kein Unterricht statt. Die Betreuung durch den Offenen Ganztag ist stets gewährleistet.

Parksituation: Bitte beachten Sie beim Bringen und Abholen Ihres Kindes die geltenden Straßenverkehrsregeln und nehmen Sie Rücksicht auf alle Verkehrsteilnehmer.

 

R

Radfahrausbildung: In Klasse 4 findet die Radfahrausbildung statt. Theoretische Grundlagen, praktische Übungen sowohl auf dem Schulhof als auch im Straßenverkehr mit Unterstützung der Polizei werden durchgeführt. Am Ende steht eine schriftliche und praktische Radfahrprüfung an.

 

S

Sekretariat: Das Sekretariat ist montags, mittwochs und freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr besetzt. Die Sekretärin am Grundschulverbund Uffeln-Exter ist Frau Lenger.

Schulbücher: Einige Schulbücher werden von der Schule bereitgestellt und sind somit eine Leihgabe der Schule. Bitte achten Sie mit Ihrem Kind auf einen pfleglichen Umgang, damit diese Bücher in einem ordentlichen Zustand an das nächste Kind weitergegeben werden können. Bei Beschädigungen muss eine Kostenbeteiligung erhoben werden.

Sportunterricht / Sportbekleidung: Der Sicherheitserlass für den Sportunterricht vom Ministerium sieht vor, dass jeglicher Schmuck (Ketten, Uhren, Armbänder, Ohrringe…) vor dem Sportunterricht abgelegt werden muss. Außerdem müssen lange Haare zusammengebunden werden. Um die Unterrichtsorganisation zu erleichtern ist es hilfreich, wenn Sie Ihr Kind an den betreffenden Tagen ohne Schmuck und ggf. mit einem Zopf zur Schule schicken. Weiterhin dürfen die Kinder nur in angemessener Sportkleidung am Sportunterricht teilnehmen. Kinder ohne Sportzeug werden vom Sportunterricht ausgeschlossen und in einer anderen Klasse beaufsichtigt. Wenn Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht am Sportunterricht teilnehmen darf, benötigt es eine schriftliche Entschuldigung.

 

T

Termine: Sie erhalten zu Beginn jedes Schulhalbjahres eine Terminübersicht. Über zusätzlich anstehende Termine bzw. Änderungen werden Sie schriftlich informiert.

 

U

Unfälle: Jede Schülerin und jeder Schüler ist über die gesetzliche Unfallversicherung versichert. Diese bezieht sich auf Unfälle sowohl während der Unterrichtszeit und schulischen Veranstaltungen als auch auf dem Schulweg. Sollte Ihr Kind einen schulischen Unfall haben, der einen Besuch beim Arzt oder Krankenhaus nach sich zieht, so bitten wir um Meldung im Sekretariat, damit die notwendige Unfallmeldung weitergeleitet werden kann.

 

V

Verkehrserziehung: Das richtige Verhalten im Straßenverkehr wird in jedem Jahrgang im Sachunterricht angesprochen. Jedoch ist es unerlässlich, dass eine sichere Teilnahme im Straßenverkehr durch das Elternhaus geschult wird.

 

W

Winter: Im Schnee spielen und toben macht allen Kindern Spaß, jedoch ist das Werfen von Schneebällen auf dem Schulhof verboten.

Weihnachten: Am letzten Schultag vor den Weihnachtsferien findet in der Turnhalle der Grundschule Uffeln ein Weihnachtssingen statt, bei dem alle Klassen etwas vortragen. Dazu sind alle Eltern und Verwandten herzlich eingeladen, sofern es die Corona-Bestimmungen zum jeweiligen Zeitpunkt erlauben!

 

Z

Zeugnis: In den Klassen 1 und 2 gibt es jeweils zum Ende des Schuljahres ein Zeugnis, auf dem Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten sowie zum Leistungsstand in den Fächern getroffen werden. Ab Klasse 3 erhalten die Schülerinnen und Schüler zum Ende des Halbjahres und zum Ende des Schuljahres jeweils ein Zeugnis mit  Noten in den Fächern und Aussagen zum Leistungsstand. In Klasse 4 erhalten die Schülerinnen und Schüler weiterhin noch eine begründete Schullaufbahnempfehlung für die weiterführende Schule.

Zum Schluss: An unserer Schule begegnen sich Kinder, Eltern, Lehrer, pädagogische Fachkräfte und weitere Mitarbeiter mit Wertschätzung. Wir gehen höflich und respektvoll miteinander um.