Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis zum Beginn des 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 1. August desselben Kalenderjahres. . Diese Kinder werden auf Antrag der Erziehungsberechtigten in die Schule aufgenommen, wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind (Schulfähigkeit). Eine Rückstellung für ein Jahr aus erheblichen gesundheitlichen Gründen ist möglich.
Die Entscheidung über die Aufnahme oder die Zurückstellung trifft die Schulleitung unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens des Gesundheitsamtes Herford.
Sie müssen Ihr Kind bis zum 15. November des Jahres anmelden, wenn es im folgenden Jahr schulpflichtig wird. Dafür erhalten Sie einen Brief mit Informationen zur Anmeldung Ihres Kindes von Ihrer nächstgelegenen Grundschule.
Die Frist zum 15. November gilt nicht bei Umzügen.
Eltern, die die vorzeitige Einschulung Ihres Kindes wünschen können einen formlosen Antrag an die Grundschule richten. Die Schulleitung entscheidet nach eingehender Beratung mit den Eltern über die Aufnahme des Kindes. Als Entscheidungshilfe kann die Schulleitung ein schulärztliches oder im Einzelfall auch ein schulpsychologisches Gutachten heranziehen. Eine Aufnahme ist immer dann möglich, wenn erwartet werden kann, dass das Kind erfolgreich in der Schule mitarbeiten wird. Eine Altersbegrenzung nach unten besteht dabei in Nordrhein-Westfalen nicht.
Nach geltender Rechtslage können schulpflichtige Kinder nur aus erheblichen gesundheitlichen Gründen für ein Jahr zurückgestellt werden. Die Entscheidung trifft die Schulleitung auf der Grundlage des schulärztlichen Gutachtens. Die Eltern sind anzuhören. Bislang wurde diese Rechtslage so verstanden, dass Grundlage der Entscheidung der Schulleitung allein das schulärztliche Gutachten war.
Bitte sehen Sie auf unserer Homepage unter der Rubrik OGS des jeweiligen Standortes nach. Weitere Informationen erhalten Sie an den Informationsabenden im Herbst vor der Einschulung oder Sie nehmen telefonisch Kontakt zur OGS auf.
Eltern können die Grundschule frei wählen. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht jedoch nur für die wohnortnächste Grundschule im Rahmen der festgelegten Aufnahmekapazitäten.
Eine Beratung und Anmeldung zum herkunftssprachlichen Unterricht (HSU) erfolgt über die jeweiligen Grundschulen.
Informationen zum herkunftssprachlichen Unterricht finden Sie im Internet hier.
Bei der Schuleingangsuntersuchung wird der Entwicklungsstand Ihres Kindes betrachtet. Ziel ist es, schul- und lernrelevante Beeinträchtigungen der gesundheitlichen Entwicklung frühzeitig festzustellen, um Ihrem Kind schon zum Schulbeginn bestmögliche Fördermöglichkeiten aufzeigen zu können.
Die Untersuchung wird vom Gesundheitsamt des Kreises Herford durchgeführt. Weitere Informationen finden Sie hier.